Pfarrgemeinderat

St. Vitus

Alle vier Jahre wird der Pfarrgemeinderat gewählt. Die letzte Wahl fand im Frühjahr 2022 statt.
Gemäß der Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Regensburg dient der Pfarrgemeinderat dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde.
Er berät und unterstützt den Pfarrer und wird auch, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig.
Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates bestehen vor allem darin, das Bewusstsein für die Mitverantwortung und die Mitarbeit in der Pfarrgemeinde zu wecken und zu fördern, die Situation der Pfarrgemeinde zu analysieren und pastorale Schwerpunkte für die Pfarrgemeinde festzulegen, für die Präsenz der Kirche im gesellschaftlichen Leben der politischen Gemeinde zu sorgen, die ökumenische Zusammenarbeit zu fördern, Veranstaltungen innerhalb der Pfarrei zu planen und zu organisieren.

Um diese Aufgabe zu diskutieren, trifft sich der Pfarrgemeinderat im Laufe eines Jahres zu mehreren Sitzungen.

Je nachdem wie sich ein Pfarrgemeinderat konstituiert, bilden seine Mitglieder und darüber hinaus weitere Interessierte zu verschiedenen Themen Sachausschüsse.
Diese können sein: Liturgie, Gemeindekatechese, Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Ehe und Familie, Ökumene, Eine-Welt-und-Frieden, Öffentlichkeitsarbeit, ….